TrainMatch Launch-Gewinnspiel
Dauerhaft abrufbare Teilnahmebedingungen für das kostenlose TrainMatch Launch-Gewinnspiel vom 19. September bis 15. November 2026.
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1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter des TrainMatch Launch-Gewinnspiels ist TrainMatch. Die vollständigen Veranstalterdaten werden in wenigen Tagen ergänzt und anschließend auch im Impressum ausgewiesen. Diese Teilnahmebedingungen gelten für den App-Gewinn und die Social-Media-Gewinne.
2. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 19. September 2026. Teilnahmeschluss ist der 15. November 2026 um 23:59 Uhr. Teilnahmen nach diesem Zeitpunkt werden nicht mehr berücksichtigt. Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums ausgelost und anschließend benachrichtigt.
3. Gewinne
- 1× Wellnessaufenthalt für 2 Personen in Oberstdorf
- 1 × Deutsche-Bahn-Gutschein im Wert von 200 €
- 1 × Deutsche-Bahn-Gutschein im Wert von 100 €
Der Gewinn umfasst 2 Übernachtungen in einem 4-Sterne-Hotel inklusive Frühstück sowie die Nutzung der hauseigenen Sauna und des hauseigenen Pools. Die An- und Abreise mit der Deutschen Bahn bis zum Bahnhof Oberstdorf ist ebenfalls Bestandteil des Gewinns.
Einlösbar im Jahr 2027 in den vorgesehenen Reisezeiträumen Mai/Juni oder September/Oktober, jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Der konkrete Termin wird nach der Gewinnbenachrichtigung abgestimmt.
Der Wellnessaufenthalt ist nur einmal einlösbar. Eine Barauszahlung oder Auszahlung des Gegenwerts ist ausgeschlossen. Eine Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen, sofern TrainMatch nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Kauf, ein kostenpflichtiges Abonnement oder eine sonstige kostenpflichtige Leistung ist nicht erforderlich.
Mitarbeiter von TrainMatch sowie Personen, die unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, und deren Haushaltsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
TrainMatch kann Teilnehmer ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulation, Mehrfachteilnahmen entgegen diesen Teilnahmebedingungen, falsche Angaben oder sonstige Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegen.
5. Teilnahmeweg 1 – TrainMatch-Registrierung
Für den Wellnessaufenthalt erfolgt die Teilnahme über die Registrierung bei TrainMatch. Teilnahmeberechtigt für diesen Gewinn sind Personen, die sich innerhalb des Gewinnspielzeitraums bei TrainMatch registrieren und die erforderlichen Registrierungsschritte vollständig abschließen.
Eine Registrierung allein stellt keine Garantie für einen Gewinn dar. Jede teilnahmeberechtigte Person nimmt nur einmal an der Verlosung dieses Gewinns teil. Mehrfachkonten oder offensichtlich missbräuchlich angelegte Konten können ausgeschlossen werden.
Die für Durchführung und Gewinnabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Teilnahme ist nicht mit einer Einwilligung in zusätzliche Werbe-E-Mails verbunden. Marketing- und Newsletter-Einwilligungen bleiben getrennt und freiwillig.
7. Gewinnerermittlung
Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums werden die Gewinner per Zufallsziehung unter den jeweils gültigen und teilnahmeberechtigten Teilnehmern ermittelt: ein Gewinner für den Wellnessaufenthalt, ein Gewinner für den Deutsche-Bahn-Gutschein über 200 € und ein Gewinner für den Deutsche-Bahn-Gutschein über 100 €. Die Gewinnerermittlung wird von TrainMatch dokumentiert.
Es erfolgt keine Bewertung nach Sympathie, Reichweite, Followerzahl, Anzahl der Likes oder sonstigen subjektiven Kriterien.
Eine Person kann höchstens einen der drei Hauptgewinne erhalten. Wird dieselbe Person bei einer späteren Ziehung erneut gezogen, wird diese Ziehung für den noch offenen Gewinn wiederholt, bis eine andere gültige Person gezogen wurde.
8. Gewinnerbenachrichtigung und Vier-Wochen-Frist
Die Gewinner werden nach der Auslosung persönlich benachrichtigt. Bei Teilnahme über Social Media erfolgt die Gewinnbenachrichtigung per Direktnachricht über die jeweilige Plattform. Beim Wellnessgewinn über TrainMatch erfolgt die Gewinnbenachrichtigung zusätzlich per E-Mail an die bei TrainMatch hinterlegte E-Mail-Adresse.
Eine öffentliche Veröffentlichung des vollständigen Namens wird nicht vorausgesetzt. TrainMatch fordert Gewinner nicht dazu auf, Passwörter, Zugangsdaten oder andere sensible Zugangsinformationen mitzuteilen.
Ab dem Zeitpunkt der ersten nachweisbaren Gewinnbenachrichtigung hat der Gewinner vier Wochen Zeit, sich bei TrainMatch zurückzumelden. Diese Regel gilt für alle drei Gewinne.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Ersatz, Auszahlung oder erneute Verlosung.
9. Gewinnabwicklung
Nach erfolgreicher Rückmeldung werden die konkreten Details des Wellnessaufenthalts abgestimmt. Der Gewinner kann innerhalb der vorgesehenen Reisezeiträume Mai/Juni 2027 oder September/Oktober 2027 einen verfügbaren Termin auswählen. Die konkrete Terminbestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Der Wellnessgewinn umfasst ausschließlich 2 Übernachtungen für 2 Personen in einem 4-Sterne-Hotel inklusive Frühstück, die Nutzung der hauseigenen Sauna und des hauseigenen Pools sowie die An- und Abreise mit der Deutschen Bahn bis zum Bahnhof Oberstdorf.
Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil des Gewinns, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Übernachtungen, zusätzliche Personen, zusätzliche Mahlzeiten, weitere Wellnessleistungen, Ausflüge und sonstige Transfers.
Eine Barauszahlung oder Auszahlung des Gegenwerts der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinne können grundsätzlich nicht gegen andere Leistungen ausgetauscht werden. Eine Übertragung des Wellnessgewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen, sofern TrainMatch nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
10. Datenschutz
Für Teilnahme, Ziehung, Benachrichtigung und Gewinnabwicklung werden nur die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. Einzelheiten stehen im Abschnitt „Gewinnspiel“ unserer Datenschutzerklärung. Die Teilnahme stellt keine Einwilligung in Newsletter, Marketing-E-Mails oder sonstige Werbung dar; solche Einwilligungen müssen separat und freiwillig erfolgen.
11. Hinweise zu Instagram und TikTok
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder TikTok und wird von Instagram bzw. TikTok weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich TrainMatch. Die jeweils geltenden Promotions- und Gewinnspielregeln der Plattformen sind zusätzlich zu beachten.
12. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. TrainMatch behält sich vor, das Gewinnspiel aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen von TrainMatch nicht zu vertretenden Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich erforderlich.
Ergänzend gelten das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.
6. Teilnahmeweg 2 – Social Media
Für die beiden Deutsche-Bahn-Gutscheine erfolgt die Teilnahme über das offizielle Gewinnspiel-Reel von TrainMatch auf den jeweils teilnehmenden Social-Media-Plattformen. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch die native Repost-Funktion der jeweiligen Plattform.
Screenshots, private Nachrichten, manuelles Kopieren des Beitrags, externe Download- oder Repost-Dienste und sonstige nicht-native Veröffentlichungen gelten nicht automatisch als gültige Teilnahme.
TrainMatch liest oder überwacht Reposts nicht automatisch. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Gewinnermittlung anhand der zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Informationen und der jeweiligen Plattform. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Repost technisch dauerhaft sichtbar bleibt, wenn die Plattform dessen Sichtbarkeit verändert. TrainMatch kann die Verfügbarkeit oder technische Funktionsfähigkeit der Plattformen nicht garantieren.
Pro Person zählt insgesamt nur eine Social-Media-Teilnahme. Mehrere Reposts oder Reposts auf beiden Plattformen erhöhen die Gewinnchance nicht.